Was passiert mit den gesetzlichen Versicherungen während der Weltreise?

Wer eine Weltreise plant, fragt sich sicherlich davor: Was passiert mit den gesetzlichen Versicherungen während der Weltreise? In Deutschland gibt es den Versicherungszwang kraft Gesetzes. Das nennt sich Sozialversicherungspflicht. Wenn du dich über das Thema rechtzeitig erkundigst sparst du nicht nur viel Geld, sondern sicherst dir während und nach der Rückkehr deiner Reise auch Ansprüche.

Hinweis: In diesem Artikel berichte ich über meine persönlichen Erfahrungen. Dieser Bericht ersetzt keineswegs eine fachliche Beratung zu den gesetzlichen Versicherungen! Die Vorgehensweise kann von Amt zu Amt eventuell etwas abweichen.

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Arbeitslosenversicherung

Bei der Arbeitslosenversicherung werden von der Agentur für Arbeit Leistungen bei Arbeitslosigkeit erbracht. Nach der Kündigung deines Arbeitsvertrages fließt kein Geld mehr in die Versicherung und du wirst von deinem Arbeitgeber abgemeldet.

Es gibt keine Meldepflicht und du musst dich daher auch nicht bei der Agentur für Arbeit melden. Es sein denn du möchtest deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach deiner Weltreise geltend machen. Dann solltest du dich unbedingt bei der Arbeitsagentur melden. Unter den Artikel Job gekündigt wegen Weltreise? Let´s go to Agentur für Arbeit“ findest du alles Wissenswertes dazu.

Krankenversicherung

Diese gesetzliche Versicherung ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle, die in Deutschland angemeldet sind. Deswegen denken viele, dass sie sich erst aus Deutschland abmelden müssen, um diese zu kündigen. Es gibt aber eine nicht so bekannte Lösung. Die deutsche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für die Behandlungen außerhalb von Europa. Du musst die Kosten selbst zahlen und dann macht natürlich eine deutsche Krankenkasse keinen Sinn.

Damit du die Krankenkasse kündigen kannst, musst du einen Nachweis erbringen, dass du für eine längere Zeit außerhalb von Europa reist. Als Nachweis reicht eine Kopie vom Flugticket und Versicherungsschein deiner Auslandsreisekrankenversicherung.

Viele Krankenkassen bieten für die Zeit auch eine Anwartschaft an. Die liegt ungefähr bei 50 Euro im Monat. Meiner Meinung nach wird diese nicht benötigt und du kannst dir das Geld sparen. Wenn du vor deiner Reise gesetzlich versichert warst, dann ist die Krankenkasse verpflichtet dich wieder aufzunehmen.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sieht es ein bisschen anders aus. Hier kommt es auf die Vorversicherungszeiten an. Wenn du in den letzten fünf Jahren 24 Monate gesetzlich versichert warst, dann muss die Krankenkasse dich wieder aufnehmen. Oder, wenn du vor der Abmeldung 12 Monate durchgehend gesetzlich versichert warst, dann gelten die Vorversicherungszeiten als erfüllt. 

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Krankenkasse kündigen bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung:

Für gesetzlich freiwillig Versicherte ist es oft mal nicht nur mit einem Flugticket und einer Auslandsreiseversicherung getan.

  • Mit Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende des Abflugmonats die Krankenkasse kündigen.
  • Beantrage für die Zeit zwischen Arbeitsende und Abflugdatum den Mindestbeitrag (Weil du kein Arbeitsverhältnis und Einkommen mehr hast) Glaube mir, du sparst dadurch viel Geld.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung:

Falls es Probleme mit der Vorversicherungszeiten geben sollte, dann hast du mit einem kleinen Umweg die Möglichkeit wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden.

  • Nimm eine Sozialversicherungspflichte Beschäftigung nach deiner Rückkehr auf. Wenn du unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann bist du zwanghaft gesetzlich bei der Krankenkasse versichert.
  • Innerhalb der Europäischen Union besteht Niederlassungsfreiheit. Also suche dir ein Europäisches Land aus, wo Krankenversicherungspflicht herrscht. Melde dich da an und zahle deine Beiträge Ordnungsgemäß. Wenn du nach Deutschland zurückkehrst, kannst du dir die Zeiten anrechnen lassen.

Bewahrt auf jeden Fall den Versicherungsschein von der Auslandsreisekrankenversicherung für die gesetzliche Versicherung auf. Es darf keine Lücke vorhanden sein. Manche Krankenkassen prüfen es ganz genau und stellen dir die Lücke in Rechnung.

Es kann auch schonmal vorkommen, dass eine Krankenkasse die Niederschrift der eigenen GKV Spitzenverbandes nicht kennt oder es einfach ignoriert. Damit du gut informiert bist, findest du hier von der GKV Spitzenverband die Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz Beiträge vom 12. Oktober 2009.

Für die Zeit unseres Auslandsaufenthaltes haben wir uns für die Auslandsreisekrankenversicherung der HanseMerkur entschieden und sind sehr zufrieden damit. Wir sind mit dieser Versicherung sehr zufrieden.

Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abgedeckt. Es wird also im Pflegefall Hilfe zur häuslichen und stationären Pflege geleistet. Für die Leistungen sind die Pflegekassen zuständig, die jeweils den Krankenkassen zugeordnet sind. Somit ist jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegekasse angeschlossen. Wenn deine Krankenkasse aufgrund der Weltreise aufgehoben wird, dann wird auch automatisch deine Pflegeversicherung aufgehoben. Du musst hier gar nichts machen.

Unfallversicherung

Für den Schutz vor wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten des Arbeitnehmers sorgt die gesetzliche Unfallversicherung. Träger dieser Versicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Beiträge werden komplett vom Arbeitgeber allein übernommen. Wenn der Arbeitgeber dich abmeldet, bist du auch bei der Unfallversicherung automatisch abgemeldet. 

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Rentenversicherung

Ach ja die gesetzliche Rentenversicherung. Es ist das zentrale System der Altersvorsorge. Wenn in die Rente keine Gelder eingezahlt werden, dann ruht diese. Das geschieht auch automatisch und es besteht kein Bedarf zum Handeln. 

Aber, wenn du nicht einzahlst, dann entsteht in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Lücke. Und es darf doch keine Lücke entstehen oder? Nun ja, es wird oft mit dieser sogenannten „Lücke“ Angst verbreitet. Ehrlich gesagt, wir wissen ja nicht mal, wie oft noch das Rentensystem geändert wird und ob wir überhaupt eine Rente bekommen. 

Es geht nicht um die Lücke:

Übrigens es geht gar nicht um die Lücke, sondern wann diese auftritt und für wie lange die ist. Das hat alles was mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Arbeitsfähig bist. Um diese zu erhalten müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Leistung müssen in den letzten 5 Jahren (vor Eintritt der Erwerbsminderung) mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die Rente eingezahlt worden sein um im Ernstfall die Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Natürlich hast du die Möglichkeit freiwillig in die Rente einzuzahlen.

Freiwillige Einzahlung:

Der Mindestbeitrag bei freiwilliger Einzahlung ist ungefähr 84 Euro im Monat. Ich habe das mal berechnen lassen. Wenn ich den Mindestbeitrag einzahle, dann bekomme ich später knapp 5 Euro Rente mehr im Monat. Also um die 60 Euro im Jahr mehr. Hmm… das überzeugt mich irgendwie nicht wirklich. Und, wenn ich über meine Fixkosten während der Weltreise denke, dann erst recht nicht. Dann macht es doch Sinn lieber das Geld selbst zur Seite zu legen.

Während einer Weltreise ist es entscheidend, die Auswirkungen auf deine gesetzlichen Versicherungen zu verstehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Wir haben uns entschieden keine freiwilligen Beiträge in die Rente einzuzahlen. Es lohnt sich für uns einfach nicht. Ich empfehle dir ein Beratungstermin zu vereinbaren und dir den Betrag genau ausrechnen zu lassen. Danach kannst du entscheiden, ob eine Einzahlung und die Beibehaltung dieser gesetzlicher Versicherung für dich in Frage kommt.

Für deine Packliste & Reiseplanung:

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Reise buchen: Tipps & Hinweise

Ausflüge und Touren:

Wir vergleichen und buchen unsere Ausflüge und Touren über Anzeige GetYourGuide. Auf dieser Website bekommst du unzählige Touren in Städten auf der ganzen Welt angeboten. Es gibt auch Wanderrouten, Street-Art-Unterricht, Kochkurse und mehr!

Unterkünfte:

Wir buchen unsere Unterkünfte über Anzeige Booking.com, weil es immer die günstigeren Preise für Pensionen und Hotels anzeigt.

Flüge:

Wir vergleichen die Flüge über Google Flights und buchen Sie dann entweder direkt über die Homepage des Fluganbieters oder über Anzeige Booking.com und Anzeige Check24.

Kreditkarten:

Wir können dir die Anzeige DKB Visa Kreditkarte und die Anzeige Barclays Visa Kreditkarte (früher: Barclaycard) empfehlen. Diese Kreditkarten haben unserer Meinung nach immer noch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir sind sehr zufrieden mit diesen Kreditkartenanbietern sowie von dem Service und daher dürfen diese auf keiner unserer Reise fehlen.

Versicherungen:

Unsere Langzeitreisekrankenversicherung haben wir bei der
HanseMerkur Versicherung. Wir haben bereits Schaden melden müssen und sind mit der Leistung sowie dem Service sehr zufrieden. Ebenfalls bietet HanseMerkur weitere Versicherung für die Reise an.

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