Diese gesetzliche Versicherung ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle, die in Deutschland angemeldet sind. Deswegen denken viele, dass sie sich erst aus Deutschland abmelden müssen, um diese zu kündigen. Es gibt aber eine nicht so bekannte Lösung. Die deutsche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für die Behandlungen außerhalb von Europa. Du musst die Kosten selbst zahlen und dann macht natürlich eine deutsche Krankenkasse keinen Sinn.
Damit du die Krankenkasse kündigen kannst, musst du einen Nachweis erbringen, dass du für eine längere Zeit außerhalb von Europa reist. Als Nachweis reicht eine Kopie vom Flugticket und Versicherungsschein deiner Auslandsreisekrankenversicherung.
Viele Krankenkassen bieten für die Zeit auch eine Anwartschaft an. Die liegt ungefähr bei 50 Euro im Monat. Meiner Meinung nach wird diese nicht benötigt und du kannst dir das Geld sparen. Wenn du vor deiner Reise gesetzlich versichert warst, dann ist die Krankenkasse verpflichtet dich wieder aufzunehmen.
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sieht es ein bisschen anders aus. Hier kommt es auf die Vorversicherungszeiten an. Wenn du in den letzten fünf Jahren 24 Monate gesetzlich versichert warst, dann muss die Krankenkasse dich wieder aufnehmen. Oder, wenn du vor der Abmeldung 12 Monate durchgehend gesetzlich versichert warst, dann gelten die Vorversicherungszeiten als erfüllt.