Job gekündigt wegen Weltreise: Let´s go to Agentur für Arbeit

Hinweis: In diesem Artikel „Job gekündigt wegen Weltreise: Let´s go to Agentur für Arbeit“ berichte ich über meine persönlichen Erfahrungen. Dieser Bericht ersetzt keineswegs eine Beratung bei der Agentur für Arbeit und die Vorgehensweise kann von Amt zu Amt eventuell etwas abweichen.

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Allgemeines

Sobald du deinen Job gekündigt hast, solltest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Du kannst dich telefonisch, schriftlich oder online auf deren Homepage melden. In Deutschland besteht keine Meldepflicht dazu und daher musst du dich nicht beim Amt melden. Solltest aber dies tun.

Wieso? Ganz einfach: Wenn du zurückkehrst, dann bist du wahrscheinlich froh, dass du Arbeitslosengeld erhältst. Damit du Arbeitslosengeld bekommst, musst du mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Bist du also 12 Monate und einen Tag auf der Weltreise, dann gibt es kein Geld. Deswegen ist es wichtig dich direkt bei der Kündigung als arbeitssuchend zu melden. Dann kannst du nach der Bewilligung innerhalb von vier Jahren dein Anspruch geltend machen.

Bedenke, wenn du selbst kündigst, dann bekommst du erst einmal eine dreimonatige Sperre für das Arbeitslosengeld. Die Beweggründe spielen dabei keine Rolle. Eventuell kannst du die Sperrzeit verkürzen, wenn du z. B. ein ärztliches Attest einer psychischen Belastung durch den Job vorliegen hast. Dein Anspruch auf das Arbeitslosengeld gilt für ein Jahr. Es folgt aber eine Kürzung um drei Monate, wenn du selbst kündigst. So hast du dann nur noch für neun Monate Anspruch auf das Geld.

Das Gute ist, die dreimonatige Sperre läuft schon während deines Auslandsaufenthalt ab. Das heißt: Wenn du zurückkommst und dein Anspruch geltend machst, bekommst du vom Amt direkt das Geld. Denn für die Sperrzeit nach einer eigenen Kündigung ist die Beschäftigungslosigkeit entscheidend und nicht die Meldung als arbeitslos. Die Sperrzeit läuft ab deiner Beschäftigungslosigkeit. Du musst mindestens ein Tag arbeitslos gemeldet sein um den Anspruch zu erlangen.

Wenn du weißt, dass du wegen deiner Weltreise kündigst, dann melde dich bereits im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit und suche Rat. Erklär dem Amt genau, was du vor hast. So kann das Amt dir genau mitteilen, wie weiter verfahren wird.

Meine Vorgehensweise am Tag der Job-Kündigung:

Kündigen und Arbeitssuchend melden

Ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt und an dem selben Tag mich online arbeitssuchend gemeldet. Ich hatte eine dreimonatige Kündigungsfrist. Also habe ich eine Woche vor der Fristablauf gekündigt und somit das Amt rechtzeitig informiert. Aufgrund Corona war derzeit ein persönliches Gespräch nicht möglich. So habe ich mich online identifiziert und ein persönliches Beratungsgespräch ist dadurch entfallen.

Arbeitslos melden und „nicht mehr zur Verfügung“ melden

In meinem Fall war es so. Ich hatte noch offene Fragen bezüglich meinen Anspruch und Sperrzeit. Ich wandte mich telefonisch ans Amt. Dafür brauchte ich die Sozialversicherungsnummer. Ich teilte dem Amt genau mit, was ich vor hatte. Ich hatte bereits alle Daten. Wann mein Arbeitsvertrag abläuft, wann ich arbeitslos werde und wann ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.

Die Dame am Telefon war sehr freundlich und hat mich super beraten. Sie nahm die Daten auf und teilte mir mit, dass ich mich nicht mehr melden muss. Dabei hinterlegte Sie im System bereits das Datum meiner Arbeitslosigkeit und der Abmeldung im Voraus. Somit ersparte Sie mir auch für die zwei Wochen Arbeitslosigkeit das Bewerbungsverfahren. Denn wozu soll ich mich bewerben, wenn ich eh bald nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Ich habe vor Beginn der Arbeitslosigkeit online den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Dafür brauchte ich eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber. Danach habe ich den Bescheid mit der Sperrzeit und der Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten.

Abmeldung bei der Agentur für Arbeit

Obwohl bereits im vorherigen Telefonat alles geklärt war, habe ich mich sicherheitshalber erneut telefonisch beim Amt gemeldet und mich vergewissert. Wegen Corona lief so einiges anders als die übliche Verfahrensweise von Arbeitsagentur. Es war aber alles in Ordnung und den nächsten Bescheid für die Abmeldung habe ich nach meiner Sperrzeit erhalten. In diesem Bescheid steht dann das Abmeldedatum und die genauen Information über deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Alle Schritte im Überblick:

  1. Arbeitsvertrag kündigen
  2. Bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden
  3. Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
  4. Bei der Arbeitsagentur abmelden

Die Arbeitsagentur hat eine Seite für die Corona-Zeit erstellt. Unter dieser Seite „Corona-Krise: Aktuelle Informationen zum Bezug unserer Leistungen“ erfährst du mehr zur aktuellen Verfahrensweise.

Unter den „Merkblatt für Arbeitslose“ findest du alle weiteren Informationen wie auch über die Sperrzeit und den Anspruch.

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